Eine moderne Webseite muss für alle Menschen zugänglich sein - nicht nur aus moralischer Verantwortung, sondern auch aus rechtlicher Pflicht. Ab 2025 schreibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor, dass digitale Angebote vieler Unternehmen barrierefrei gestaltet sein müssen. Aber was genau bedeutet Barrierefreiheit im Web, und wie kann sie erfolgreich umgesetzt werden? In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was sie wissen müssen.
Tim Bernes-Lee, Erfinder des World Wide Web
Barrierefreiheit (engl. "Accessibility" oder "A11y" bedeutet, dass Webseiten so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen nutzbar sind, auch für Personen mit:
Blinde Menschen nutzen Screenreader und spezielle Tastaturen, um sich auf Websites zurechtzufinden.
Als Basis-Standard für Barrierefreiheit in Deutschland dienen die Empfehlungen der WCAG 2.1 AA, die die Bedienbarkeit, die Wahrnehmbarkeit, die Verständlichkeit und die Robustheit einer Website definiert. Hier geht es zu den Richtlinien >>> (leider hat es die Bundesregierung bisher verabsäumt, die gesamten Richtlinien ins Deutsche zu übersetzen).
Das BFSG verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören unter anderem:
Öffentliche Einrichtungen sind bereits durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Barrierefreiheit verpflichtet.
Mit einer barrierefreien Website erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben und vermeiden eine Abmahnung bzw. Bußgelder.
Über 10 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung - eine große Zielgruppe, die leider oft übersehen wird.
Google bevorzugt barrierefreie Websites mit klaren Strukturen und Alternativtexten.
Nicht nur Menschen mit Behinderungen profitieren - auch ältere Nutzer und mobile User finden sich leichter zurecht.
Eine barrierefreie Website erfordert einige grundlegende Anpassungen:
Die Seite muss ohne Maus, nur per Tastatur oder anderen Eingabegeräten nutzbar sein.
Hoher Farbkontrast, große Schriftgrößen und klare Strukturen helfen allen Nutzern.
Blinde oder sehbehinderte Menschen nutzen Screenreader, die Bildbeschreibungen vorlesen.
Videos und Podcasts sollten mit Textversionen ergänzt werden.
Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern eine gesetzliche Pflicht - und ein klarer Wettbewerbsvorteil. Unternehmen, die frühzeitig umstellen, sind nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern erreichen mehr Kunden und profitieren von besseren Rankings und Nutzererfahrung.
Frank Mahlich, Geschäftsführer NordPrax GmbH
Wir prüfen Ihre Website kostenlos, ob sie schon den neuen gesetzlichen Bestimmungen des Barrierefreiheitsgesetztes genügt. Zusätzlich geben wir Ihnen Tipps, was Sie für die Barrierefreiheit auf Ihrer Website noch verbessern können bzw. müssen.
Falls Sie darüber nachdenken, das neue Gesetz zum Anlass zu nehmen, um Ihre Website technisch und visuell den zukünftigen Herausforderungen anzupassen, haben wir auch dafür den richtigen Service für Sie. Auf unsere Produktseite Mediendesign finden Sie viele Beispiel von zufriedenen Kunden.
Eine neue Website hilft Ihnen dabei, Ihren Patient:innen-Strom vom Erstkontakt über Google besser zu organisieren.
Und ein frisches Design erzeugt Vertrauen und macht Ihre Praxis noch wertiger.
18. März 2025 von Sophie Bartel
1. August 2024 von webmaster01
14. November 2024 von webmaster01
26. September 2024 von webmaster01
27. Februar 2025 von Sophie Bartel
Rudower Chaussee 29
12489 Berlin
T: 030 - 91 74 77 10
M: service@nordprax.de
Mehr zu den Produkten
Mehr über uns
Rechtliches
© 2025 NordPrax GmbH.