Barrierefreie Website - ab dem 28. Juni 2025 für viele Praxen Pflicht

Eine moderne Webseite muss für alle Menschen zugänglich sein - nicht nur aus moralischer Verantwortung, sondern auch aus rechtlicher Pflicht. Ab 2025 schreibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor, dass digitale Angebote vieler Unternehmen barrierefrei gestaltet sein müssen. Aber was genau bedeutet Barrierefreiheit im Web, und wie kann sie erfolgreich umgesetzt werden? In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was sie wissen müssen.

Das Internet muss für alle Menschen zugänglich sein - Barrierefreiheit ist kein Extra, sondern ein grundlegendes Recht.

Tim Bernes-Lee, Erfinder des World Wide Web

Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?

Barrierefreiheit (engl. "Accessibility" oder "A11y" bedeutet, dass Webseiten so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen nutzbar sind, auch für Personen mit:

  • Sehbehinderungen: z.B. durch Screenreader-lesbare Inhalte, hohe Kontraste oder skalierbare Schriftgrößen.
  • Hörbehinderungen: Bereitstellung von Untertiteln oder Transkripten für Audio- und Videoinhalte.
  • Motorische Einschränkungen: Eine Navigation ohne Maus und über die Tastatur oder alternative Eingabegeräte.
  • Kognitiven Einschränkungen: Klare, verständliche Sprache, strukturierte Inhalte und eine intuitive Navigation.

Blinde Menschen nutzen Screenreader und spezielle Tastaturen, um sich auf Websites zurechtzufinden.

Als Basis-Standard für Barrierefreiheit in Deutschland dienen die Empfehlungen der WCAG 2.1 AA, die die Bedienbarkeit, die Wahrnehmbarkeit, die Verständlichkeit und die Robustheit einer Website definiert. Hier geht es zu den Richtlinien >>> (leider hat es die Bundesregierung bisher verabsäumt, die gesamten Richtlinien ins Deutsche zu übersetzen).

Gesetzliche Pflicht: Wen betrifft sie?

Das BFSG verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören unter anderem:

  • Websites für private Nutzer:innen
  • Unternehmen mit mindestens 10 Angestellten
  • Unternehmen ab einem Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro

Öffentliche Einrichtungen sind bereits durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Barrierefreiheit verpflichtet.

Die Vorteile barrierefreier Websites:

Rechtssicherheit und Schutz vor Abmahnungen

Mit einer barrierefreien Website erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben und vermeiden eine Abmahnung bzw. Bußgelder.

Mehr Reichweite und Umsatz

Über 10 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung - eine große Zielgruppe, die leider oft übersehen wird.

Verbesserte Suchmaschinenoptimierung (SEO)

Google bevorzugt barrierefreie Websites mit klaren Strukturen und Alternativtexten.

Bessere Nutzerfreundlichkeit für alle

Nicht nur Menschen mit Behinderungen profitieren - auch ältere Nutzer und mobile User finden sich leichter zurecht.

Wie wird eine Website barrierefrei?

Eine barrierefreie Website erfordert einige grundlegende Anpassungen:

Einfache Navigation

Die Seite muss ohne Maus, nur per Tastatur oder anderen Eingabegeräten nutzbar sein.

Gute Lesbarkeit

Hoher Farbkontrast, große Schriftgrößen und klare Strukturen helfen allen Nutzern.

Alternative Texte für Bilder und Grafiken

Blinde oder sehbehinderte Menschen nutzen Screenreader, die Bildbeschreibungen vorlesen.

Untertitel & Transkripte

Videos und Podcasts sollten mit Textversionen ergänzt werden.

Fazit: Information ist für alle da!

Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern eine gesetzliche Pflicht - und ein klarer Wettbewerbsvorteil. Unternehmen, die frühzeitig umstellen, sind nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern erreichen mehr Kunden und profitieren von besseren Rankings und Nutzererfahrung.

Geschäftsführer Frank Mahlich
Falls Sie Fragen haben oder Ihre Website auf barrierefreien Zugang umstellen wollen, vereinbaren Sie gerne einen Termin. Wir unterstützen Sie.

Frank Mahlich, Geschäftsführer NordPrax GmbH

Was NordPrax für Sie zum Thema Barrierefreie Website zun kann

Wir prüfen Ihre Website kostenlos, ob sie schon den neuen gesetzlichen Bestimmungen des Barrierefreiheitsgesetztes genügt. Zusätzlich geben wir Ihnen Tipps, was Sie für die Barrierefreiheit auf Ihrer Website noch verbessern können bzw. müssen.

Wir gestalten und betreiben auch Ihre Website

Falls Sie darüber nachdenken, das neue Gesetz zum Anlass zu nehmen, um Ihre Website technisch und visuell den zukünftigen Herausforderungen anzupassen, haben wir auch dafür den richtigen Service für Sie. Auf unsere Produktseite Mediendesign finden Sie viele Beispiel von zufriedenen Kunden.

Eine neue Website hilft Ihnen dabei, Ihren Patient:innen-Strom vom Erstkontakt über Google besser zu organisieren.

Und ein frisches Design erzeugt Vertrauen und macht Ihre Praxis noch wertiger.

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