Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Akteure im Gesundheitswesen und sorgt für einen sicheren Austausch von Informationen. Die TI ist ein geschlossenes Netzwerk, auf das nur registrierte Nutzer (sowohl Personen als auch Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugriff haben.
Konnektor
Der Konnektor erstellt ein 'virtuelles privates Netzwerk', das einen sicheren Zugang zu den Diensten der Telematikinfrastruktur ermöglicht, unabhängig vom Internet. Im Konnektor ist eine integrierte Firewall vorhanden, die für optimale Sicherheit sorgt.
E-Health Kartenterminal
Das stationäre Kartenlesegerät mit gematik-Zulassung ermöglicht das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte von Patient:innen und überträgt die Stammdaten an die Praxissoftware. Eine Netzwerkverbindung stellt die Verbindung des Terminals mit dem Konnektor her. Durch die Verwendung einer gesteckten SMC-B wird die Praxis gegenüber der Telematikinfrastruktur authentifiziert.
VPN-Zugangsdienst
Eine sichere Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) ist nur über einen zugelassenen VPN-Zugangsdienst (Virtuelles Privates Netzwerk) möglich, der mit dem Konnektor verbunden ist. Die verwendete VPN-Technologie integriert die Praxissoftware in das Netzwerk der TI.
VSDM Softwaremodul
Das VSDM-Softwaremodul ist erforderlich, um die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeicherten Versichertendaten mit dem Kostenträger abzugleichen. Module, die mit einem gematik-Zertifikat versehen sind, werden in der Praxissoftware (medatixx und x.isynet) aktiviert.
Institutionskarte (SMC-B / Praxisausweis)
Um als berechtigter Nutzer der Telematikinfrastruktur (TI) nachzuweisen, benötigen Sie einen Praxisausweis. Der SMC-B muss separat bestellt werden, sollte vor der Installation der TI vorliegen und freigeschaltet sein. Für jede Betriebs- und Nebenbetriebsstätte ist ein eigener SMC-B erforderlich.
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Ein elektronischer Heilberufsausweis ist ebenfalls erforderlich, um den Arzt oder die Ärztin als berechtigten Nutzer der Telematikinfrastruktur (TI) nachzuweisen. Dieser Ausweis ist auch Voraussetzung für eine rechtssichere elektronische Unterschrift (qualifizierte elektronische Signatur), beispielsweise beim eArztbrief. Die Ausstellung erfolgt durch die zuständige Landesärzte- oder Landespsychotherapeutenkammer.
Der Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ermöglicht es Praxen, medizinische Dokumente sicher und elektronisch über die Telematikinfrastruktur (TI) zu versenden und zu empfangen. Beispiele für Anwendungen sind der eArztbrief und die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).
Die Übermittlung von Arztbriefen via KIM (eArztbrief) wird besser vergütet.
gematik-Video: Kommunikation im Medizinwesen - am Fallbeispiel Hausärztin, Facharzt und Krankenhaus
Auf Wunsch des Patienten können notfallrelevante Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden, wie zum Beispiel Diagnosen, Unverträglichkeiten oder Informationen zu einer bestehenden Schwangerschaft.
Dank des Notfall-Daten-Managements (NFDM) hat der Arzt im Notfall die Möglichkeit, schnell einen Überblick über die Vorerkrankungen des Patienten zu erhalten.
KBV-Video: Notfalldatenmanagement -wichtige Daten direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte
Die Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) ermöglicht es, mit Einwilligung des Patienten verordnete Medikamente und therapeutische Maßnahmen auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu erfassen. Der Zugriff auf diese Informationen muss stets vom Patienten freigegeben werden. Der elektronische Medikationsplan (eMP) sorgt für eine indikationsgerechte Medikation, vermeidet Wechselwirkungen und reduziert das Risiko von Fehlbehandlungen.
KBV-Video: Der elektronische Medikationsplan - alle Informationen in einem Dokument auf der Gesundheitskarte
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist verpflichtend für die Speicherung von Diagnosen, Befunden, Arztbriefen und Gesundheitsdaten. Sie stellt das zentrale Element der Telematikinfrastruktur dar und trägt zu mehr Transparenz und Qualität in der Behandlung bei.
Für den Patienten ist die Nutzung der ePA jedoch freiwillig.
gematik-Video: Die elektronische Patientenakte (ePA) - Der Ausbau der ePA und weitere Funktionen
Die Übermittlung von ärztlichen Verordnungen erfolgt in elektronischer Form. Patient:innen haben die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie ihr eRezept über die eRezept-App auf ihrem Smartphone verwalten und digital an die Apotheke ihrer Wahl senden möchten, oder ob sie das Rezept in der Arztpraxis als Papierausdruck erhalten möchten.
gematik-Video: So funktioniert das E-Rezept
Arbeitgeber haben nun die Möglichkeit, die Arbeitsunfähigkeitsdaten (AU-Daten) ihrer erkrankten Beschäftigten digital bei den Krankenkassen abzurufen. Ein Ausdruck der Arbeitgeberausfertigung ist somit nicht mehr erforderlich.
Ärzte und Psychotherapeuten haben bereits seit einiger Zeit die Möglichkeit, elektronische Arztbriefe (eArztbriefe) direkt aus Ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) zu versenden und zu empfangen. Seit dem 1. Juli 2020 werden diese Briefe zusätzlich durch ein neues Vergütungsmodell gefördert. Für den Versand benötigen Ärzte und Psychotherapeuten den elektronischen Heilberufsausweis, um qualifizierte elektronische Signaturen (QES) erstellen zu können. Das PVS sowie das eArztbrief-Modul müssen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zugelassen sein.
Pflicht und Herausforderung zugleich. Mit unserem Know-how wird es aber leichter und mit unserem Service müssen Sie sich nicht darum kümmern.
Frank Mahlich, Geschäftsführer NordPrax GmbH
Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) hat der Gesetzgeber beschlossen, die Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) für Praxen neu zu gestalten. Ab Juli 2023 sollen Praxen eine monatliche TI-Pauschale erhalten. Die Verhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband über die Höhe und Ausgestaltung dieser Pauschale sind jedoch gescheitert. Nun liegt es in der Verantwortung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), die Pauschale durch eine Rechtsverordnung festzulegen.
Eine genaue Zusammenstellung der Förderung durch die KBV können Sie hier einsehen:
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