Telematikinfrastruktur (TI) zum monatlichen Festpreis

Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Akteure im Gesundheitswesen und sorgt für einen sicheren Austausch von Informationen. Die TI ist ein geschlossenes Netzwerk, auf das nur registrierte Nutzer (sowohl Personen als auch Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugriff haben.

Bei uns bekommen Sie das Rundum-sorglos-Paket zum monatlichen Festpreis!

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Die benötigten Basiskomponenten für die Arztpraxis

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Das Rundum-sorglos-Paket
TI-Gateway Anschluss

Hochverfügbare TI-Anbindung über

Highspeed-Konnektoren –

ganz ohne Hardware vor Ort

Nahtlos integriert, zentral gewartet,

skalierbar, sicher und stets aktuell

Ihr TI-Gateway Anschluss beinhaltet:

+ ein stationäres Kartenterminal

+ ein mobiles Kartenterminal

+ bis zu 5 SMC-KTs

+ ein KIM Postfach

TI-Fachdienste und Zusatzkomponenten

KIM - Kommunikation im Medizinwesen

Der Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ermöglicht es Praxen, medizinische Dokumente sicher und elektronisch über die Telematikinfrastruktur (TI) zu versenden und zu empfangen. Beispiele für Anwendungen sind der eArztbrief und die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).

Die Übermittlung von Arztbriefen via KIM (eArztbrief) wird besser vergütet.

gematik-Video: Kommunikation im Medizinwesen - am Fallbeispiel Hausärztin, Facharzt und Krankenhaus

NFDM - Notfalldatenmanagement

Auf Wunsch des Patienten können notfallrelevante Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden, wie zum Beispiel Diagnosen, Unverträglichkeiten oder Informationen zu einer bestehenden Schwangerschaft.

Dank des Notfall-Daten-Managements (NFDM) hat der Arzt im Notfall die Möglichkeit, schnell einen Überblick über die Vorerkrankungen des Patienten zu erhalten.

KBV-Video: Notfalldatenmanagement -wichtige Daten direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte

eMP - elektronischer Medikationsplan

Die Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) ermöglicht es, mit Einwilligung des Patienten verordnete Medikamente und therapeutische Maßnahmen auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu erfassen. Der Zugriff auf diese Informationen muss stets vom Patienten freigegeben werden. Der elektronische Medikationsplan (eMP) sorgt für eine indikationsgerechte Medikation, vermeidet Wechselwirkungen und reduziert das Risiko von Fehlbehandlungen.

KBV-Video: Der elektronische Medikationsplan - alle Informationen in einem Dokument auf der Gesundheitskarte

ePA - elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist verpflichtend für die Speicherung von Diagnosen, Befunden, Arztbriefen und Gesundheitsdaten. Sie stellt das zentrale Element der Telematikinfrastruktur dar und trägt zu mehr Transparenz und Qualität in der Behandlung bei.

Für den Patienten ist die Nutzung der ePA jedoch freiwillig.

gematik-Video: Die elektronische Patientenakte (ePA) - Der Ausbau der ePA und weitere Funktionen

eRezept - elektronisches Rezept

Die Übermittlung von ärztlichen Verordnungen erfolgt in elektronischer Form. Patient:innen haben die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie ihr eRezept über die eRezept-App auf ihrem Smartphone verwalten und digital an die Apotheke ihrer Wahl senden möchten, oder ob sie das Rezept in der Arztpraxis als Papierausdruck erhalten möchten.

gematik-Video: So funktioniert das E-Rezept

eAU - elektronische Arbeits-Unfähigkeitsbescheinigung

Arbeitgeber haben nun die Möglichkeit, die Arbeitsunfähigkeitsdaten (AU-Daten) ihrer erkrankten Beschäftigten digital bei den Krankenkassen abzurufen. Ein Ausdruck der Arbeitgeberausfertigung ist somit nicht mehr erforderlich.

eArztbrief

Ärzte und Psychotherapeuten haben bereits seit einiger Zeit die Möglichkeit, elektronische Arztbriefe (eArztbriefe) direkt aus Ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) zu versenden und zu empfangen. Seit dem 1. Juli 2020 werden diese Briefe zusätzlich durch ein neues Vergütungsmodell gefördert. Für den Versand benötigen Ärzte und Psychotherapeuten den elektronischen Heilberufsausweis, um qualifizierte elektronische Signaturen (QES) erstellen zu können. Das PVS sowie das eArztbrief-Modul müssen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zugelassen sein.

medatixx-Video zum eArztbrief >>>

Pflicht und Herausforderung zugleich. Mit unserer Lösung zum monatlichen Festpreis bleibt Ihnen eine Sorge weniger, denn Sie müssen sich um nichts kümmern.

Marian Winkler, Vertrieb NordPrax GmbH